Die Notwendigkeit, umsatzsteuerrechtliche Lieferschwellen beim Handel mit B2C-Endkunden in ganz Europa zu beachten, eine ausländische Umsatzsteuer-ID zu beantragen und monatliche VAT-Voranmeldungen in einer Vielzahl von Ländern außerhalb Deutschlands abzugeben, entfällt für Sie vollständig.
Da die Fakturierung der B2B- und B2C-Rechnungen durch onQuality erfolgt, kümmern wir uns gleichzeitig auch um alle umsatzsteuerrechtlichen Aspekte der Rechnungsstellung – bei inländischen wie auch auf allen ausländischen Marktplätzen.